Artikel 1: Geltungsbereich dieser Bedingungen

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, unterliegen alle von WEIGHING & INSPECTION BELGIUM BVBA, mit Sitz in Maldegem (nachstehend: der Verkäufer), abgegebenen Angebote sowie alle vom Verkäufer abgeschlossenen Verträge (gleichgültig unter welchem Titel, wie unter anderem und nicht beschränkt auf Kauf, Werkverträge, Auftragsausführungen, Lieferung oder Bereitstellung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen) und alle innerhalb dieses Rahmens abgegebenen oder abzugebenden Erklärungen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Vertragspartner (nachstehend: der Käufer) als ihm bekannt erklärt und uneingeschränkt als integralen Bestandteil des Vertrages akzeptiert.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von jeder Person, die der Verkäufer im Rahmen der Vertragserfüllung beauftragt, gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden.

Durch das Erteilen einer Bestellung an den Verkäufer, gleich in welcher Form, verzichtet der Käufer formell und unwiderruflich auf seine eigenen allgemeinen oder besonderen Verkaufsbedingungen, sofern vorhanden, selbst wenn in der Bestellung ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird und/oder diese vom Käufer bevorzugt werden.

Alle allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Käufer dem Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt übermittelt, werden hiermit ausdrücklich als nicht anwendbar abgelehnt.

Artikel 2: Zustandekommen und Inhalt des Vertrages, Sicherheiten, Kündigung und Stornierung

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote des Verkäufers unverbindlich und werden erst mit Abschluss des Vertrages gemäß diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen bindend. Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt durch die bedingungslose Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer oder durch die Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer zustande, ob schriftlich oder nicht, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, das unverbindliche Angebot innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Wenn der Verkäufer eine schriftliche Bestätigung versendet, gilt diese als vom Käufer akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von acht Werktagen schriftlich Einwände gegenüber dem Verkäufer erhebt. Hinsichtlich der Preise, Zahlungen und Kosten verweist der Verkäufer auf die Bestimmungen von Artikel 5 dieser Verkaufsbedingungen.
  2. Die Bestellung kann nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen werden.
  3. Eine Stornierung eines abgeschlossenen Vertrages auf Wunsch des Käufers kann nur erfolgen, wenn der Verkäufer schriftlich zustimmt. Im Falle der Stornierung der Bestellung durch den Käufer schuldet der Käufer dem Verkäufer in jedem Fall und unabhängig von dessen schriftlicher Zustimmung zur Stornierung einen festen und unwiderruflichen Schadensersatz in Höhe von 15 % des gesamten Kaufpreises (inklusive MwSt. und Steuern), unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die tatsächlich entstandenen Kosten und entgangenen Gewinne zu beanspruchen, soweit diese nicht durch die genannte Pauschalentschädigung abgedeckt sind.
  4. Das Risiko einer fehlerhaften Datenübertragung trägt der Käufer, wenn diese mündlich erfolgt; der Käufer trägt die Beweislast für eine schriftliche Datenübertragung.
  5. Der Käufer ist allein verantwortlich dafür, alle Genehmigungen, Befreiungen, Lizenzen usw. zu besitzen, die erforderlich sind, um die Lieferung anzunehmen oder die vom Verkäufer gelieferten/erbrachten Waren/Dienstleistungen in Betrieb zu nehmen. Das Fehlen dieser Genehmigungen, Befreiungen, Lizenzen usw. geht vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Verkäufer erhoben werden könnten, und/oder allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben, dass der Käufer die erforderlichen Genehmigungen, Befreiungen, Lizenzen usw. nicht besitzt, wie in dieser Bestimmung erwähnt.
  6. Jedes Mal, wenn der Verkäufer das Recht hat, den Vertrag zu kündigen, hat er auch das Recht, nach eigenem Ermessen entweder andere bestehende und noch nicht abgewickelte Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durch schriftliche Erklärung zu kündigen oder deren Erfüllung auszusetzen. In diesem Fall hat der Verkäufer auch das Recht, vom Käufer sofort die vollständige Zahlung aller ihm geschuldeten Beträge zu verlangen und/oder bevorstehende Lieferungen auszusetzen oder gegen Nachnahme zu liefern. Die Rechte des Verkäufers gemäß diesem Absatz lassen andere gesetzliche Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzugs oder Fehlers des Käufers unberührt.
  7. Das geistige Eigentum an Angeboten, Zeichnungen und anderen vom Verkäufer erstellten Dokumenten gehört ausschließlich dem Verkäufer. Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer ist berechtigt, die Rückgabe dieser Dokumente jederzeit zu verlangen, und der Käufer ist verpflichtet, dieser Aufforderung innerhalb von drei Werktagen nachzukommen.
  8. Wenn Montage-/Installations- und Inbetriebnahmearbeiten in den Räumlichkeiten des Käufers durchgeführt werden sollen, ist der Käufer verpflichtet, den Raum, in dem diese Arbeiten durchgeführt werden sollen, so vorzubereiten und Energie und Wasser sowie Hilfspersonal und -mittel so bereitzustellen, dass der Verkäufer diese Arbeiten ohne Unterbrechung und ohne negative äußere Einflüsse ausführen kann. Der Käufer ist auch verpflichtet sicherzustellen, dass der Lieferort leicht und problemlos für die für die Lieferung erforderlichen Transportmittel zugänglich ist. Der Käufer ist allein verantwortlich für Schäden an den gelieferten Waren, der Ausrüstung des Verkäufers sowie an Eigentum des Käufers oder Dritter, die durch das Versäumnis des Käufers entstehen, seine Pflichten gemäß diesem Artikel zu erfüllen.

Die Waren reisen immer auf Risiko des Käufers, selbst wenn sie frachtfrei verkauft werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Nach Ankunft der Waren ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich den richtigen Entladeort anzugeben. Die entladenen Waren bleiben am Entladeort auf Risiko des Käufers. Wenn das Entladen nicht sofort erfolgen kann, ist der Verkäufer berechtigt, Wartezeiten zu berechnen. Werden Personal und/oder Material des Verkäufers für das Entladen verwendet, ist der Verkäufer berechtigt, diese Zusatzleistung dem Käufer in Rechnung zu stellen.

  1. Wenn der Verkäufer Software verkauft oder Waren verkauft, in die Software integriert ist, oder Software unter einem anderen Titel zur Verfügung stellt, gilt zwischen den Parteien, dass unabhängig von der Formulierung des Vertrags nur eine nicht-exklusive Lizenz gewährt wird und keine Veräußerung erfolgt. Diese Lizenz ist nicht übertragbar oder unterlizenzierbar und darf nur für den internen Gebrauch des Käufers und ausschließlich für die Nutzung und den Betrieb der vom Verkäufer gelieferten Ware und/oder Dienstleistung verwendet werden. Wenn der Verkäufer seinerseits eine Unterlizenz für die Software erhalten hat, gilt zwischen den Parteien, dass der Berechtigte Eigentümer der Software ist und seine Eigentumsrechte geltend machen kann. Die Bestimmungen des Artikels 4 dieser Verkaufsbedingungen gelten sinngemäß für die Erteilung der Lizenz.

Artikel 3: (Nach-)Lieferung

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung stets auf Risiko des Käufers und ab Werk, ab Lager des Verkäufers. Wenn der Verkäufer sich schriftlich zur Beförderung der Waren verpflichtet hat, erfolgt dies ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die gekauften Waren oder die angebotenen Leistungen unverzüglich anzunehmen, sobald sie ihm angeboten werden. Nimmt der Käufer die Waren nicht an, gelten die Waren als geliefert, sobald der Verkäufer die Waren angeboten hat, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Auflösung und/oder Schadensersatz. Der Verkäufer wird die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers aufbewahren.
  3. Vereinbarte Lieferfristen, auch wenn ein bestimmtes Enddatum oder eine bestimmte Frist vereinbart wurde, sind nur indikativ und nicht bindend, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart. Die Überschreitung dieser indikativen Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zur Stornierung der Bestellung, noch zu irgendwelchen Schadensersatzansprüchen oder dazu, seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht zu erfüllen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, die zu liefernden Waren in Teilen zu liefern, sofern dies innerhalb der vereinbarten Frist oder innerhalb der gemäß des vorherigen oder folgenden Absatzes verlängerten Frist erfolgt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Verkäufer stets das Recht, gegen Nachnahme zu liefern.
  5. Eine Verlängerung der Lieferfrist erfolgt auch im Falle einer vorübergehenden Behinderung von bis zu zwei Wochen gemäß Art. 8 Abs. 2 dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. In diesem Fall wird die Lieferfrist, auch wenn sie bereits gemäß Absatz 3 verlängert wurde, um den Zeitraum verlängert, in dem die Behinderung andauert, sowie um eine Frist, in der der Verkäufer vernünftigerweise liefern kann.
  6. Die Bedeutung der Lieferklauseln wird anhand der neuesten Ausgabe der Incoterms der Internationalen Handelskammer erklärt.
  7. Montage-/Installations-/Inbetriebnahmearbeiten gelten als geliefert (genehmigt) zum ersten der folgenden Zeitpunkte:
    a. Der Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Arbeiten nach der Inspektion genehmigt hat oder die Arbeiten in Betrieb genommen hat, wobei die Inbetriebnahme eines Teils als Lieferung dieses Teils gilt;
    b. Der Zeitpunkt, zu dem acht Werktage seit dem Tag vergangen sind, an dem der Verkäufer dem Käufer schriftlich mitgeteilt hat, dass die Arbeiten installiert, montiert und/oder betriebsbereit sind, und der Käufer innerhalb dieses Zeitraums keine schriftlichen Kommentare oder Beschwerden über die Arbeiten eingereicht hat.

Kleine, nicht wesentliche Mängel, die der Verkäufer so schnell wie möglich behebt, berechtigen nicht zur Verweigerung der Genehmigung. Nach der Lieferung ist die Haftung des Verkäufers auf versteckte Mängel beschränkt, die durch das Verschulden des Verkäufers entstanden sind, vorausgesetzt, der Käufer hat den Verkäufer innerhalb von zehn Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich benachrichtigt.

  1. Grundsätzlich werden gelieferte Materialien nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurückgenommen. Die Rücksendekosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, und die Waren reisen auf Risiko des Käufers. Wenn die Waren nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers im Rahmen eines angeblich vom Verkäufer zu vertretenden Mangels zurückgesandt werden, erfolgt die Rücksendung ebenfalls auf Kosten und Risiko der in Verzug geratenen Partei.

Artikel 4: Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den an den Käufer gelieferten und noch zu liefernden Waren aus jedem Vertrag bis zur vollständigen Bezahlung des Käufers vor, bis zur vollständigen Bezahlung von:
    a. Dem vereinbarten Preis der Waren zuzüglich fälliger Zinsen und Kosten;
    b. Allen Forderungen im Zusammenhang mit Arbeiten, die der Verkäufer im Rahmen der entsprechenden Verträge für den Käufer durchgeführt hat oder durchführen wird;
    c. Den Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer erwirbt, wenn dieser die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt.

Der Käufer verpflichtet sich, die Waren in einwandfreiem Zustand zu erhalten und sie nicht zu verkaufen, vermieten, verleihen, belasten, verpfänden oder auf irgendeine Weise zu veräußern, bevor die vollständige Bezahlung erfolgt ist.

  1. Zwischen den Parteien wird zugunsten des Verkäufers ein Pfandrecht an den gelieferten Waren zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers aus welchem Grund auch immer sowie der Forderungen, die der Verkäufer durch ein zum Zeitpunkt der Pfandrechtseinrichtung bestehendes Rechtsverhältnis erwirbt, begründet.

Artikel 5: Preise, Zahlung und Kosten

  1. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, basieren die vom Käufer angegebenen Preise auf den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisen des Verkäufers. Diese Preise sind ohne Mehrwertsteuer, Einfuhr- und Ausfuhrzölle und sonstige Steuern sowie ohne Verpackungs-, Lade- und Transportkosten.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Zahlungen erfolgen am Sitz des Verkäufers. Zahlungen an Vertreter des Verkäufers sind nicht verbindlich.
  3. Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung auszusetzen.

Artikel 6: Inspektion und Reklamationen

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unmittelbar nach der Lieferung auf Menge und Mängel zu prüfen. Reklamationen sind nur zulässig, wenn sie dem Verkäufer innerhalb von 5 Tagen schriftlich gemeldet werden.
  2. Innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung muss der Käufer die Ware auch auf ihre Übereinstimmung prüfen. Reklamationen sind schriftlich zu begründen.

Artikel 7: Haftung

  1. Die Haftung des Verkäufers ist auf 1 Jahr nach Lieferung beschränkt, vorausgesetzt, die Ware wurde korrekt verwendet.
  2. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen Mängel durch Nachlieferung oder Reparatur beheben.

Artikel 8: Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.

Artikel 9: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt belgisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.

Artikel 10: Schlussbestimmungen

Verbindlich sind nur rechtsgültige Unterschriften des Verkäufers. Alle Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen.